1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und sonstigen Leistungen (im Folgenden „Vertrag“) zwischen Action Super Abrasive SA (im Folgenden „ASA“) und dem Kunden. Änderungen, Ergänzungen dieser oder andere Bedingungen sind nur gültig, wenn ASA sie ausdrücklich schriftlich anerkennt. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben insbesondere Vorrang vor Einkaufsbedingungen oder anderen Bestimmungen des Kunden.
Für den Fall, dass sich eine Bestimmung als ungültig erweisen sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der ursprünglichen Bestimmung entspricht.
Falls Vertragsdokumente in mehreren Sprachen erstellt werden, ist nur die Version in französischer Sprache verbindlich.
Speziell und ausschliesslich für den Verkauf von Maschinen ergänzen (aber nicht ersetzen) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von ASA die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügten „Allgemeinen Lieferbedingungen für Maschinen und Anlagen“, Version 2024, des Verbands Schweizerischer Maschinen-Industrieller (nachfolgend „AGB Maschinen Swissmem“), die einen integrierenden Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden. Sollten Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von den AGB Maschinen Swissmem abweichen, so haben die Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vorrang. Im Falle von Widersprüchen gelten nur die Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Swissmem-Bedingungen sind unter folgender Adresse abrufbar: Link à venir (PDF).
2. Abschluss des Vertrages
Verträge zwischen ASA und dem Kunden kommen erst durch den Versand der Auftragsbestätigung (nachfolgend „Bestätigung“) durch ASA zustande.
3. Preis
Die Preise entsprechen denjenigen, die in der Bestätigung von ASA aufgeführt sind.
Die Preise verstehen sich ohne Steuern und Abgaben aller Art, Gebühren und Zollkosten, die vom Kunden zu tragen sind.
Sämtliche Transport-, Versicherungs-, Import- oder Exportkosten sowie die Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
4. Listung des Kunden
Wenn der Kunde im Austausch mit ASA seine eigene Referenzierung (oder Artikelnummer) verwendet, muss diese jeden Schleifscheibe eindeutig individualisieren; konkret kann eine Referenzierung nur eine einzige Schleifscheibe entsprechen.
Die Einzigartigkeit eines jeden Schleifscheibe wird durch mehrere Kriterien bestimmt: Form und Abmessungen, Art und Körnung des Schleifmittels, Härte, Konzentration des Schleifmittels und Bindungsreferenz.
In jedem Fall listet die Bestätigung die Lieferung von ASA abschliessend auf, einschließlich der oben genannten Eindeutigkeitskriterien. ASA haftet in keiner Weise für Abweichungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, für technische Abweichungen zwischen der Listung des Kunden und der Bestätigung.
5. Lieferungsbedigungen
Die Lieferzeit ist die in der ASA-Bestätigung genannte Frist und entspricht dem Datum des Versands durch ASA.
ASA behält sich das Recht vor, die Lieferbedingungen und -fristen angemessen neu festzulegen, wenn ihr vom Kunden zu übermittelnde Informationen nicht rechtzeitig zugehen oder wenn bei ASA oder einem ihrer Lieferanten Hindernisse auftreten.
ASA behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ASA aufgrund von Ereignissen, die bei ASA oder einem ihrer Lieferanten eintreten, nicht mehr in der Lage ist, die Lieferung vorzunehmen.
ASA schliesst jede Haftung für eine allfällige Lieferverzögerung aus. Ausgeschlossen sind insbesondere alle Ansprüche auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Preisminderung; vorbehalten bleiben Fälle groben Verschuldens.
6. Übertragung Nutzen und Gefahr, Transport und Versicherung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung „EXW Schweiz - Cornaux“ gemäß den Klauseln von Incoterms 2020 in der jeweils gültigen Fassung. Das Risiko geht gemäß den festgelegten Incoterms-Klauseln auf den Kunden über.
Ohne gegenteilige Mitteilung wird ASA den Versand bei seinem Spediteur durchführen. Der Kunde hat die Möglichkeit zu verlangen, dass der Versand mit seinem Spediteur durchgeführt wird. Die damit verbundenen Kosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
ASA wird den in der Bestätigung genannten Spediteur beauftragen.
Der Kunde ist verpflichtet, ASA über etwaige Besonderheiten im Zusammenhang mit den jeweiligen Zoll- und Transportvorschriften zu informieren.
ASA lehnt jede Verantwortung für den Transport ab. Die Versicherung bezüglich des Produkts bzw. des Transports obliegt dem Kunden.
7. Entgegennahme von Lieferungen
Der Kunde hat nach Erhalt des Produkts zehn Werktage Zeit, um eventuelle Mängel zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Produkt als angenommen.
Etwaige Mängel verleihen dem Kunden keine über die in Ziffer 10 unten genannten Rechte hinausgehenden Rechte.
8. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von ASA sind zahlbar innerhalb und werden fällig nach Ablauf der Frist, die auf den Rechnungen von ASA angegeben ist.
Speziell beim Verkauf von Maschinen sind die Bedingungen für Ratenzahlung auf der Bestätigung detailliert aufgeführt.
ASA behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Erfüllung aller Verpflichtungen gegenüber dem Kunden auszusetzen und vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder im Falle der Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Konkurs-, Vergleichs- oder sonstigen Zwangsvollstreckungsverfahrens gegen ihn.
Alle Forderungen des Kunden an ASA werden fällig, sobald der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder im Falle der Eröffnung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Konkurs- oder Vergleichsverfahrens oder einer anderen Zwangsvollstreckung gegen ihn.
9. Stornierung, Verschiebung der Bestellung
9.1. Verkauf mit einmaliger Lieferung in Bezug auf Schleifscheiben und Maschinen
Wenn eine Bestellung ein einziges Lieferdatum vorsieht, ist dieses Datum nach Erhalt der Bestätigung festgelegt und endgültig. In diesem Fall verzichtet der Kunde ausdrücklich auf jede Möglichkeit, die Bestellung zu stornieren oder zu verschieben. Fälle höherer Gewalt bleiben vorbehalten.
Der Verkauf von Maschinen gilt in jedem Fall als Verkauf mit einmaliger Lieferung.
9.2. Verkauf mit gestaffelter Lieferung in Bezug auf Schleifscheiben
9.2.1. Stornierung
Die in der Bestätigung angegebene Lieferzeit gilt als Referenz für die Frist, innerhalb derer der Kunde die Bestellung stornieren kann.
Der Kunde kann gestaffelte Liefermengen, für die er noch keine Rechnung erhalten hat, stornieren, ist dann aber verpflichtet, ASA wie folgt zu entschädigen:
| Woche * | Betrag ** |
| 36 | 70% |
| 24 | 80% |
| 12 | 90% |
*Anzahl Wochen vor der in der Bestätigung angegebenen Lieferfrist zu dem Zeitpunkt, an dem ASA die Stornierung der Bestellung erhält.
**Prozentsatz des Gesamtverkaufspreises gemäß der Bestätigung, nach Abzug der bereits in Rechnung gestellten Schleifscheiben.
9.2.2. Aufschub
Verschiebt der Kunde die Lieferung von Schleifscheiben, die gemäß vereinbartem Lieferplan geliefert werden sollen, so müssen die von der Verschiebung betroffenen Schleifscheiben 60 Tage vor dem zwischen den Parteien vereinbarten Liefertermin angekündigt werden. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarten Lieferungen zu akzeptieren.
Die Verschiebung darf in keinem Fall eine Dauer von zwei Monaten gegenüber dem vereinbarten Zeitplan überschreiten, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
10. Garantie, Haftung und Lagerung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Gefahr.
ASA behält sich das Recht vor, im Falle von Mängeln, nach eigener Wahl diese zu beheben oder das mangelhafte Produkt zu ersetzen. Ausgeschlossen ist für den Kunden die Möglichkeit, den Preis der betroffenen Produkte oder weitere Bestellungen zu reduzieren.
Ausdrücklich ausgeschlossen sind alle weiteren Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, seien es direkte oder indirekte Schäden oder Folgeschäden, Produktionsausfall oder entgangener Gewinn.
ASA haftet insbesondere nicht für:
- Mängel, die sich aus unrichtigen Informationen des Kunden ergeben;
- Mängel, die sich aus technischen Unterschieden zwischen der Listung des Kunden und der Bestätigung ergeben;
- Mängel an Produkten, die vom Kunden verändert oder unsachgemäss verwendet wurden;
- Mängel, die sich aus einer unsachgemässen.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Diese Beziehung sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten unterliegen dem Schweizer Recht (Obligationenrecht). Ausgeschlossen ist insbesondere das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980, Stand 26. Oktober 2022, über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Beziehung ergeben, ist Neuchâtel.
Cornaux, 31. Januar 2025





















